Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung sein, so können die Kosten für Psychotherapie durch Heilpraktiker – je nach Vereinbarung und gewähltem Tarif – zum Teil übernommen werden.
Genaue Informationen gibt Ihnen Ihre Kasse. Fragen Sie nach, ob aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) die sog. 19er Ziffern (Psychotherapie) erstattet werden. Bitte klären Sie die Kostenerstattung im Vorfeld mit Ihrer Versicherung. Einige wenige Krankenversicherungen stellen hohe Hürden hinsichtlich der Prüfung des Leistungsanspruchs indem u.a. ein Befund- und Behandlungsbericht gefordert wird. Dies ist mir aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Gerne stelle ich jedoch Rechnungen nach der Gebührenordnung zur Vorlage bei der Versicherung aus.
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